TAG: Reise Recht
Laut BGH ist Überkreuzbuchen doch erlaubt
Freitag, 4 Juni, 2010 | 0 Kommentare | geposted von Mike Bockwurst in Fragen & Antworten
Beim Überkreuzbuchen werden zwei Tickets mit je Hin- und Rückflug gebucht. Mit dem einen Ticket fliegt man hin und lässt den Rückflug verfallen, mit dem anderen fliegt man zurück und nimmt den Hinflug nicht wahr. Bei einzelnen Flügen und auch abhängig vom Start- und Zielflughafen konnte man so günstiger Fliegen als mit zwei getrennten Tickets bzw. einem teureren Ticket für Hin- und Rückflug.


