TAG: Fragen & Antworten
Welche Rechte hat man, wenn der Flug überbucht ist?
Freitag, 12 November, 2010 | 0 Kommentare | geposted von Mike Bockwurst in Fragen & Antworten
Immer wieder kommt es vor, dass Flüge überbucht werden und Passagiere mit einer späteren Maschine fliegen müssen. Welche Rechte Sie dann als Passagier haben, zeigt Ihnen dieser Artikel.
Dürfen Airlines, bei einer nachträglicher Namensnennung, den Flugpreis erhöhen?
Samstag, 7 August, 2010 | 0 Kommentare | geposted von Mike Bockwurst in Fragen & Antworten
Für akzteptierte Buchungen dürfen Fluggesellschaften bei späterer Namensnennung keine Umbuchungsgebühren berechnen. Akzeptiert eine Fluggesellschaft Buchungen, bei denen der Name des Fluggastes noch nicht feststeht, darf sie später keinen höheren Flugpreis verlangen.
Wo sitzt man am Besten im Flugzeug?
Mittwoch, 28 Juli, 2010 | 0 Kommentare | geposted von Mike Bockwurst in Fragen & Antworten
Der Sitzplatz im Flugzeug ist wichtiger als viele Denken. Je nach Passagiertyp sollte der geeignete Platz reserviert werden. Hier finden Sie eine Übersicht der gängisten Passagiertypen mit den entsprechenden Empfehlungen des Sitzplatzes.
Wer haftet für Schäden am Gepäck?
Donnerstag, 22 Juli, 2010 | 0 Kommentare | geposted von Mike Bockwurst in Fragen & Antworten
Wie die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) mitteilt, sind für Schäden am Fluggepäck grundsätzlich die Fluggesellschaft verantwortlich.
Mit der Abgabe der Koffer beim Check-in übernimmt die Fluggesellschaft die Haftung, teilte die VZS am Dienstag in Leipzig mit. Also müsse sie für Beschädigungen, Diebstahl, aber auch Folgen aus Verspätungen einstehen.
Wie lange gelten Fluggutscheine?
Freitag, 16 Juli, 2010 | 0 Kommentare | geposted von Mike Bockwurst in Fragen & Antworten
Aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin geht hervor, dass Fluggesellschaften die Gültigkeit von Fluggutscheinen nicht auf sechs Monate beschränken dürfen. Auch eine Befristung, nach der der Beschenkte die Reise innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum antreten muss, ist nicht rechtmäßig.
Reiserücktritt durch erhebliche Änderung der Flugzeit
Montag, 7 Juni, 2010 | 0 Kommentare | geposted von Mike Bockwurst in Fragen & Antworten
Wenn sich für Urlauber die Anreise durch eine Änderung der Flugzeit erheblich ändert, haben sie das Recht, von ihrer Buchung zurückzutreten. Das gilt besonders dann, wenn der Abflugtermin so vorverlegt wurde, dass der Fluggast eine Nacht früher zum Abflughafen kommen müsste.


